Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für private Feiern / Reservierungen in der Moritz Bar

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reservierungen in den Räumlichkeiten der Moritz Bar, unabhängig davon, ob es sich um private Feiern (exklusive Anmietung) oder Reservierungen handelt. Mit der Reservierung erkennt der:die Kund:in diese Bedingungen an.

2. Reservierungsarten

a) Private Feier (exklusive Anmietung der Bar, keine anderen Gäste)

  • Bei einer privaten Feier wird die gesamte Bar für den gebuchten Zeitraum exklusiv zur Verfügung gestellt.

  • Für die verbindliche Reservierung ist eine Reservierungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr wird nicht auf den Mindestumsatz angerechnet.

  • Zusätzlich gilt ein Mindestumsatz. Dieser ist am Veranstaltungstag durch Getränkeverzehr (exkl. Trinkgeld) zu erreichen.

  • Die Reservierungsgebühr und der Mindestumsatz sind je nach Tag (Wochentag / Wochenende) unterschiedlich und werden Gästen auf Anfrage mitgeteilt.

  • Wird der Mindestumsatz nicht erreicht, verpflichtet sich der:die Kund:in für die Differenz am Abend selbst einen Gutschein zu kaufen. Dieser kann dann bei kommenden Besuchen in der Bar eingelöst werden.

b) Reservierung (nicht-exklusive Nutzung)

  • Bei einer Reservierung (z. B. für Gruppen oder mehrere Tische) fallen weder Reservierungsgebühren noch Mindestumsatz an.

  • Die Bar bleibt in diesem Fall auch für andere Gäste geöffnet.

3. Vertragsabschluss

  • Eine Reservierung gilt erst als verbindlich, wenn sie durch die Moritz Bar schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt wurde.

  • Bei privaten Feiern ist die Reservierungsgebühr nach Bestätigung zu entrichten.

4. Stornierungen

a) Private Feier

  • Eine Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist kostenfrei möglich (Erstattung der Reservierungsgebühr), bei einer späteren Stornierung wird die Reservierungsgebühr einbehalten.

  • Bei einer Stornierung einer privaten Feier gelten zudem folgende Stornogebühren, berechnet auf Basis des vereinbarten Mindestumsatzes:

    • bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 %

    • 13 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %

    • ab 6 Tagen vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen (“No-Show”): 100 %

b) Reservierung

  • Die Stornierung einer Reservierung ist möglich. Die Moritz Bar bittet Gäste, eine Reservierung so bald wie möglich abzusagen wenn absehbar ist, dass die Reservierung nicht wahrgenommen werden kann.

  • Bei Nichterscheinen ohne Stornierung behält sich die Moritz Bar vor, zukünftige Reservierungen abzulehnen.

5. Nutzung der Räumlichkeiten

  • Gäste sind verpflichtet, die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich zu behandeln.

  • Für Schäden, die durch Gäste verursacht werden, haftet die reservierende Person.

  • Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht möglich.

  • Eigene Snacks (bspw. Chips / Geburtstagskuchen) können nach vorheriger Absprache bei privaten Feiern mitgebracht werden.

  • Das Bestellen von Fingerfood wie bspw. Pizza ist bei privaten Feiern nach vorheriger Absprache möglich.

  • Ein Catering bei privaten Feiern kann nach vorheriger Absprache zur Verfügung gestellt werden.

  • In der Moritz Bar ist nur Gästen ab 18 Jahren der Zutritt erlaubt.

6. Zahlungsbedingungen

  • Die Reservierungsgebühr für private Feiern ist nach Vertragsbestätigung fällig (Zahlung per Rechnung).

  • Sollte der Mindestumsatz am Abend der privaten Feiern durch den Getränkeverzehr nicht erreicht werden kann für die Differenz am Abend ein Gutschein gekauft werden, der dann bei kommenden Besuchen in der Bar eingelöst werden kann.

  • Die Moritz Bar aktzeptiert ausschließlich Kartenzahlung (EC-Karte / Kreditkarte / kontaktlose Zahlung).

7. Haftung

  • Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

8. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg.